Pflegegrad 2 – Übersicht zu Voraussetzungen, Leistungen und Geld

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 ist eine Einstufung, die Menschen erhalten können, die bei der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt sind. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter, die den Grad der Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Kriterien bewerten: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Menschen mit Pflegegrad 2 haben einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Anleitung bei der Alltagsbewältigung. Sie benötigen regelmäßig Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Hilfe muss mindestens zweimal täglich erfolgen. Außerdem müssen sie mindestens einmal pro Woche Unterstützung bei der medizinischen Behandlungspflege benötigen.

Leistungen

Wer Pflegegrad 2 hat, hat Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören unter anderem:

– Ein monatlicher Pflegegeldbetrag von 316 Euro, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt.
– Ein monatlicher Sachleistungsbetrag von 689 Euro, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
– Ein Kombinationsbetrag aus Pflegegeld und Sachleistung, wenn die Pflege sowohl durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
– Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfen oder Tagespflege.
– Ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche.
– Ein Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie zum Beispiel Inkontinenzmaterial oder Desinfektionsmittel.
– Eine Verhinderungspflege von bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Vertretung der Pflegeperson bei Urlaub oder Krankheit.
– Eine Kurzzeitpflege von bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung bei akutem Pflegebedarf.
– Eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege von bis zu 689 Euro pro Monat für die stundenweise Betreuung in einer Einrichtung tagsüber oder nachts.

Pflegegrad 2 ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, aber noch nicht auf eine vollständige Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen sind. Durch die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung können sie ihre Lebensqualität verbessern und ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Wenn Sie mehr über Pflegegrad 2 erfahren möchten oder Fragen zu Ihrem persönlichen Fall haben, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder an eine unabhängige Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Stand Oktober 2023

Schreibe einen Kommentar